
Im Bereich der Personenzertifizierung für Fachpersonal in Managementsystemen und im Audit ist eine regelmäßige Rezertifizierung üblich. Viele Zertifizierungsprogramme sehen nach einem festgelegten Zeitraum eine Verlängerung vor – verbunden mit Weiterbildungsnachweisen, Nachweisen zur praktischen Tätigkeit sowie Gebühren.
Für Fachpersonal, Auditorinnen und Auditoren sowie Beraterinnen und Berater stellt sich daher die Frage: Steht der wiederkehrende Aufwand tatsächlich in einem angemessenen Verhältnis zum praktischen Nutzen?
Problemstellung
Die Anforderungen an eine Rezertifizierung sind häufig mit organisatorischem und finanziellem Aufwand verbunden:
Nachweis von Weiterbildungen oder Seminarteilnahmen
Nachweis praktischer Tätigkeit oder Berufserfahrung
Nachweis durchgeführter Audits und Audittage
Laufende Gebühren für Überwachung und Verlängerung
Wiederkehrende administrative Prozesse zur Aufrechterhaltung des Zertifikats
Für Fachpersonal mit langjähriger Praxis in Managementsystemen und Audits ist der Mehrwert einer wiederkehrenden formalen Bestätigung nicht in jedem Fall gegeben. Kompetenz wird durch Ausbildung, Berufserfahrung, praktische Anwendung und nachweisbare Auditpraxis aufgebaut – nicht allein durch die Verlängerung eines zeitlich befristeten Zertifikats.
Unser Angebot: Unbefristete Personenzertifizierung
Eine Personenzertifizierung muss nicht zwangsläufig befristet sein. Die bavaria certification GmbH bietet eine unbefristete, nicht-akkreditierte Personenzertifizierung in Anlehnung an ISO/IEC 17024 an.
Die Zertifizierung erfolgt auf Grundlage eingereichter Nachweise und – sofern erforderlich – einer Prüfung. Damit entfällt eine automatische, turnusmäßige Rezertifizierung mit wiederkehrenden Nachweis- und Prüfungsanforderungen.
Die Zertifikatsentscheidung wird nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Bewertung der vorgelegten Unterlagen getroffen. Fehlende oder unvollständige Nachweise können nachgereicht werden. Soweit für die beantragte Qualifikation erforderlich, wird eine Prüfung durchgeführt und bewertet.
Die Personenzertifizierung bestätigt, dass die zertifizierte Person zum Zeitpunkt der Prüfung beziehungsweise Zertifikatsentscheidung die festgelegten Anforderungen erfüllt. Sie trifft keine Aussage über die zukünftige Leistung, das Verhalten oder den dauerhaften Kompetenzstand.
Unser Ansatz: Zertifikat und Wissen getrennt betrachten
Normen, gesetzliche Anforderungen und Methoden entwickeln sich weiter. Aktuelles Wissen zu Änderungen im Qualitätsmanagement, im Risikomanagement oder in Auditmethoden bleibt deshalb wichtig.
Weiterbildung sollte jedoch unabhängig von der Gültigkeitsdauer eines Personenzertifikats geregelt werden. Sinnvoll sind gezielte Auffrischungsseminare, Webinare und Fachinformationen – dann, wenn eine Normrevision, eine veränderte Aufgabe oder ein konkreter Praxisbedarf dies erfordert.
Zertifizierung: einmalig und unbefristet
Wissens-Update: fachlich sinnvoll, bedarfsorientiert und unabhängig von einem Verlängerungszyklus
Wann kann ein befristetes, akkreditiertes Personenzertifikat erforderlich sein?
Bei öffentlichen Ausschreibungen, wenn ein akkreditiertes Personenzertifikat ausdrücklich gefordert wird.
In regulierten Fachbereichen, wenn gesetzliche, behördliche oder branchenspezifische Vorgaben dies verlangen, zum Beispiel im KRITIS-Umfeld.
Bei branchenspezifischen Zertifizierungsschemata, zum Beispiel in der zerstörungsfreien Prüfung.
Wenn Auftraggeber oder große Organisationen einen akkreditierten und aktuell gültigen Qualifikationsnachweis voraussetzen.
Für die Tätigkeit als Managementsystembeauftragte/r, interne/r Auditor/in oder Berater/in besteht dagegen grundsätzlich keine allgemeine Pflicht zu einem akkreditierten, befristeten Personenzertifikat. Entscheidend sind die konkreten rechtlichen, vertraglichen und organisatorischen Anforderungen der jeweiligen Aufgabe.
Antrag und Ablauf
1. Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den verfügbaren Nachweisen ein.
2. Wir prüfen die Zulassungsvoraussetzungen und bewerten die Unterlagen.
3. Falls erforderlich, stimmen wir die Nachreichung weiterer Nachweise oder eine Prüfung mit Ihnen ab.
4. Nach positiver Zertifikatsentscheidung erhalten Sie Ihr unbefristetes Personenzertifikat.